Vormundschaft
Minderjährige, die keine Eltern haben, deren Eltern nicht zu ermitteln oder nicht zur Vertretung berechtigt sind, erhalten einen vom Vormundschaftsgericht ernannten Vormund.
Dieser ist für die rechtliche Vertretung des sogenannten Mündels zuständig. Dies betrifft sowohl dessen Person als auch sein Vermögen.
Nächste Termine
23.09.2026
„Kindeswohl und Umgang im Kontext von Vormundschaften“
Referent: Prof. Dr. Simone Emmert
30173 Hannover
Anmeldung:




