Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
02.03.2024, 11:00 - 17:00
Hannoversche Freiwilligenbörse 2024
Kulturzentrum Pavillon (alle Veranstaltungsräume)
Lister Meile 4 (Hannover Zentrum)
Schirmherrschaft: Oberbürgermeister Belit Onay
Eintritt frei!
16.04.2024, 9:00 - 17:00
Fachtagung, Bundesverband Vormundschaftstag (bvvt) e.V.
„Modernisierung des Vormundschaftsrechts im Kontext der Amtsvormundschaft und des Ehrenamts“ Flyer PDF >>>