Vorsorge

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Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.

Neu: Erklärvideos zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht in mehreren Sprachen

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Türk, Salman (Hrsg.): Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund - Ein Leitfaden für die Betreuungspraxis

Türk, Salman (Hrsg.): Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund - Ein Leitfaden für die Betreuungspraxis

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