Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
13.07.2022 18:00 - 20:00
Vortrag zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Institut für transkulturelle Betreuung e.V.
Freundallee 25
30173 Hannover
Ali Türk
Tel: 0511/590 920 12
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07.09.2022 18:00 - 20:00
Vortrag zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Referent: Ali Türk
Region Hannover
Marktstraße 45
30159 Hannover
Raum E45 Betreuungsstelle Region Hannover
Tel.: 0511/616 235 40
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