Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
06.11.2023, 16:30 - 19:30
Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes
Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8, 31535 Neustadt
Referent: Ali Türk
Anmeldung bei: Martin Wollenburg
Tel: 05031/914 191
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