Vorsorge

Vorsorge

Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.

Neu: Erklärvideos zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht in mehreren Sprachen

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Türk, Salman (Hrsg.): Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund - Ein Leitfaden für die Betreuungspraxis

Türk, Salman (Hrsg.): Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund - Ein Leitfaden für die Betreuungspraxis

Nächste Termine
06.11.2023, 16:30 - 19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes
Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8, 31535 Neustadt
Referent: Ali Türk
Anmeldung bei: Martin Wollenburg
Tel: 05031/914 191
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e. V.

Tel.:  (0511) 590 920 - 0
Fax  (0511) 590 920 - 10
Freundallee 25
30173 Hannover
E-Mail: info@itb-ev.de

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Arbeitskreis der Betreuungsvereine in NiedersachsenBündnis gegen Depression in der Region Hannover

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