Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
07.09.2026 16:30 - 19:30
Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes
Bürgerhaus Wedemark
Am Markt 1 30900 Wedemark
Referent:in Ali Türk
Ina Madlowski
Tel.: 0511/21978-1620
09.09.2026 17:30 - 19:30
Austauschtreffen für Betreuer *innen und Bevollmächtigte
Region Hannover
Marktstraße 45 30159 Hannover
Moderation Ali Türk
Region Hannover
Team Betreuungsangelegenheiten
0511/616-23540
09.09.2026
„Grundkenntnisse über psychische Krankheiten bei Eltern“
Referent: Dr. med. Thorsten Sueße
30173 Hannover
Anmeldung:
23.09.2026
„Kindeswohl und Umgang im Kontext von Vormundschaften“
Referent: Prof. Dr. Simone Emmert
30173 Hannover
Anmeldung:




