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Vormundschaft

Minderjährige, die keine Eltern haben, deren Eltern nicht zu ermitteln oder nicht zur Vertretung berechtigt sind, erhalten einen vom Vormundschaftsgericht ernannten Vormund.

 

Dieser ist für die rechtliche Vertretung des sogenannten Mündels zuständig. Dies betrifft sowohl dessen Person als auch sein Vermögen.

 
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