Mit der Patientenverfügung kann man für die letzte Lebensphase vor dem Tod, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann, festlegen, welche Behandlungswünsche umgesetzt werden sollen.
Mit ihrer Hilfe können ausdrücklich bestimmte Maßnahmen ein- oder ausgeschlossen werden z. B. hinsichtlich der Frage der künstlichen Ernährung.