Nachrichten-Archiv

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein Vorsorgeinstrument, mit dem man im Vorhinein für den Fall der späteren Betreuungsnotwendigkeit bestimmen kann, wer im Falle einer Betreuerbestellung für einen selbst als Betreuer eingesetzt werden soll, so zum Beispiel die volljährige Tochter oder ein Freund.

Hier kann man festlegen, welche Wünsche und Vorstellungen man in Bezug auf das Betreuungsverfahren, die Verteilung der einzelnen Augabenbereiche - hierfür können auch mehrere Personen festgelegt werden - oder die Durchführung von Heilbehandlungen umgesetzt wissen will.

Die Betreuungsverfügung sollte bei dem örtlichen Amtsgericht hinterlegt werden, damit dieses bei einer möglichen Entscheidung über eine rechtliche Betreuung auf sie zurückgreifen kann. Denn nur eine bekannte Verfügung kann aktiviert werden.

 
Copyright © 2024 • ITB Hannover Institut für transkulturelle Betreuung • Freundallee 25 • 30173 Hannover • Alle Rechte vorbehalten

Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e. V.

Tel.:  (0511) 590 920 - 0
Fax  (0511) 590 920 - 10

Freundallee 25
30173 Hannover
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir sind Mitglied im:

Foter Logo AK 

Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen

Bündnis gegen Depression in der Region Hannover

Gefördert durch:

Foter Logo RH

 

grafik.png