Die Betreuungsverfügung ist ein Vorsorgeinstrument, mit dem man im Vorhinein für den Fall der späteren Betreuungsnotwendigkeit bestimmen kann, wer im Falle einer Betreuerbestellung für einen selbst als Betreuer eingesetzt werden soll, so zum Beispiel die volljährige Tochter oder ein Freund.
Hier kann man festlegen, welche Wünsche und Vorstellungen man in Bezug auf das Betreuungsverfahren, die Verteilung der einzelnen Augabenbereiche - hierfür können auch mehrere Personen festgelegt werden - oder die Durchführung von Heilbehandlungen umgesetzt wissen will.
Die Betreuungsverfügung sollte bei dem örtlichen Amtsgericht hinterlegt werden, damit dieses bei einer möglichen Entscheidung über eine rechtliche Betreuung auf sie zurückgreifen kann. Denn nur eine bekannte Verfügung kann aktiviert werden.