Am 01.01.2020 tritt die dritte Stufe des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), in Kraft.
Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäßere und bedarfsorientiertere Gestaltung der Eingliederungshilfe zu erreichen. Mit diesem Gesetz ändern sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderung - vor allem die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen Leben. Viele ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer machen sich Sorgen, welche Aufgaben und Änderungen ab dem 01.01.2020 auf sie zukommen.
Ali Türk vom Betreuungsverein Institut für transkulturelle Betreuung, Ingo Falkenberg vom Betreuungsverein der AWO und das Team Ehrenamt der Betreuungsstelle freuen sich auf eine rege Diskussion mit Ihnen.
Datum: 19.09.2019
Uhrzeit: 17 bis ca.19 Uhr
Ort: Haus der Region, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover, Sitzungsraum N003
Wir bitten um Anmeldung bis zum 16.09.2019 bei der Betreuungsstelle unter der Telefonnummer 0511/616 235-40.